Allgemeine Information zu den obligatorischen Kursen für Hundehaltende
Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen, woraus sich Konfliktsituationen ergeben können. Um den richtigen Umgang mit den Tieren zu lernen, schreibt das Gesetz vor, dass sich künftige Hundehaltende ausbilden müssen. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.
Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes
Wer noch nie einen Hund besass, muss vor dem Kauf eines Hundes einen Theoriekurs besuchen. In diesem mindestens 4-stündigen Kurs wird vermittelt, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man mit ihm richtig umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, einen Hund zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, kann diesen kynologischen Theoriekurs als persönliche Weiterbildung freiwillig besuchen.
Training mit dem Hund
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat, muss man ein Training absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes. Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund problematische Verhaltensweisen zeigt.
Hundehalter und Hundehalterinnen haben bis zum 1. September 2010 Zeit, die von ihnen verlangten praktischen und theoretischen Hundekurse zu besuchen.
| Übername eines Hundes |
vor dem 1.9.2008 |
zwischen dem 1.9.2008 und dem 1.9.2010 |
nach dem 1.9.2010 |
| Hundehalter |
keine Ausbildung nötig |
muss bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres das Training absolvieren |
muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren |
| Nicht-Hundehalter |
keine Ausbildung nötig |
muss den Theoriekurs und das Training bis zum 1.9.2010 oder innerhalb eines Jahres absolvieren |
muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf das Training absolvieren |
Weitere allgemeine Infos zur Ausbildung und Gesetzgebung: www.bvet.admin.ch |