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Listenhunde Aargau

Angelina Schaffner ist im Besitz der Bewilligung des Kantons Aargau zur Durchführung von Hundekursen für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Listenhunde). Bewilligungsnummer: AB0004

Ausbildungslektionen oder Standortbestimmung mit dem eigenen Listenhund:
Angelina Schaffner 079 240 79 63
oder angelinaschaffner@bluewin.ch

Listenhunde

§ 11 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

1 Als Hunde eines Rassetyps mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten:

a) American Staffordshire Terrier,
b) Bull Terrier und American Bull Terrier,
c) Staffordshire Bull Terrier,
d) Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier,
e) Rottweiler

Stand per 01.05.2012

Das Hundegesetz des Kantons Aargau (HuG) und die dazugehörige Verordnung(HuV) sind seit dem 1. Mai 2012 in Kraft. Das Halten eines Hundes, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehört, bedarf vorgängig einer Berechtigung durch den Kanton.
Die Berechtigung zum Halten eines Hundes mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial» ist mit der Auflage verbunden, dass die Halterin oder der Halter einen speziellen Hundeerziehungskurs absolviert und eine Prüfung zum Nachweis der erworbenen Fähigkeiten ablegt.